Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für alle Aufträge von Bellocchio Fotostudio :

Basis-Konsens :

Aus Gründen der Übersichtlichkeit verwenden wir bei Nennung des Auftraggebers nur ein Personal-Pronomen. Wir sind offen für alle Vielfältigkeitsformen der Selbstdefinition des Genders, des Ursprungs, der nationalen und ethnischen Angehörigkeiten und alle anderen Identitätsformen. Bei Kommunikation und Vertragsformulierung mit dem Auftraggeber und involvierten Personen respektieren wir individuelle Wünsche der Benennung und Bezeichnung. Sollten wir generell akzeptierte Pronomen, die eine andere konventionelle Terminologie benutzen, die nicht der Identität der Auftraggeber entspricht, erklären wir uns hiermit frei von schlechter Intention. Bei uns sollen sich alle Kunden willkommen fühlen. 

1. AGB Bellocchio Fotostudio :

Diese AGB gelten für alle von Bellocchio Fotostudio übernommenen Aufträge, soweit nicht im Einzelfall schriftlich anderes vereinbart wurde. Unsere AGB gelten als anerkannt bei Vertragsunterschrift.

2. Leistungs-Umfang :

Im Auftrag sind alle Leistungen enthalten, die bei Auftrags-Bestätigung bzw. im Vertrag in schriftlicher Form vereinbart wurden. Alle zusätzlichen Leistungen werden gesondert dazu berechnet.

3. Eigentum der Fotos, Produkte und Bildrechte :

Alle Produkte und Bildrechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Besitz von Bellocchio Fotostudio.

4. Honorar :

Das Basis-Honorar von Bellocchio Fotostudio-Leistungen muss spätestens am Tag des Shootings bezahlt werden – in bar, per EC-Karte, Kreditkarte oder Überweisung. Der sich aus dem Shooting ergebende Restbetrag – z.B. bei Auswahl von zusätzlichen Bildern und Paketen – muss bis zu 14 Tage nach der Bildauswahl bezahlt werden.

5. Anzahlung :

Ab einer Rechnungssumme von 300 € nehmen wir eine Anzahlung in Höhe von circa 20 % des vereinbarten Basis-Preises.

6. Zeitliche Ausweitung :

Wird die für die Durchführung des Auftrags vereinbarte Zeit aus von Bellocchio Fotostudio nicht zu vertretenden Gründen wesentlich überschritten, berechnen wir für den Gesamt-Preis eine Honorar-Erhöhung in angemessenem Verhältnis mit ein.

7. Bild-Ästhethik :

Bei vollzogener Vertragsunterschrift geht Bellocchio Fotostudio davon aus, dass der Kunde unseren üblichen Bild-Stil – so wie z.B. im Portfolio auf unserer Website bellocchioportraitstudio.de zu sehen – kennt und damit einverstanden ist. Im Falle besonderer stilistischer Kunden-Wünsche ist es verhandelbar, dieses im Vorfeld vertraglich festzuhalten oder spätestens bei der finalen Auswahl der Bilder uns mitzuteilen. Geäußerte Kunden-Wünsche nach der schon erfolgten Bildbearbeitung können wir zu einem angemessenen Aufpreis erfüllen, je nach zeitlichem Aufwand und zeitlicher Verfügbarkeit. Die Auswahl der Fotomodelle, der Locations und des verwendeten fotografischen Equipments liegt ganz in den Händen von Bellocchio Fotostudio, es sei denn etwas anderes ist vertraglich vereinbart. Bilder mit technischen Mängeln oder originale RAW-Dateien liefern wir nicht aus. Farbliche Abweichungen in geringem Umfang sind bei Nachbestellungen technisch bedingt möglich und begründen keinen Anspruch auf Reklamation.

8. Bild-Archiv :

Wir archivieren die Bilddaten Ihrer Aufnahmen für circa 6 Monate, nur in dieser Zeit können Sie davon nachbestellen. Falls Bilddaten in unserem Archiv vorzeitig durch technische Defekte oder höhere Gewalt unlesbar werden, sind wir nicht haftbar.

9. Mängel / Fehler :

Eventuelle Mängel und Fehler der gelieferten Produkte oder Fotografien von Bellocchio Fotostudio werden von uns begutachtet und Betreffendes angemessen nachgebessert oder ausgetauscht. Fehlende Motive, nicht abgebildete Personen oder Gegenstände auf Hochzeiten oder anderen Events können nicht als Mangel geltend gemacht werden.

10. Reklamations-Frist :

Eventuelle Reklamationen, gleich welcher Art, kann der Auftraggeber nur innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Bereitstellung der Produkte bzw. Bilder geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Produkte bzw. Bilder als auftragsgemäß angenommen. Das Recht auf Reklamation erlischt, sobald die vom Auftraggeber ausgewählten Bilder benutzt worden sind – unabhängig von der Reklamationsfrist – zum Beispiel veröffentlicht im Rahmen einer Schauspieler Sed Card, auf Social Media Feed oder Website Content.

11. Nutzungsrechte :

Die Nutzungsrechte werden individuell pro Auftrag vereinbart. Für Privatpersonen gilt das uneingeschränkte Nutzungsrecht im persönlichen Bereich. Beim privaten und geschäftlichen Veröffentlichen von Bildern aus unserer Hand in Print und Web, beispielsweise auf sämtlichen Apps, in allen Sozialen Netzwerken im Internet, auf Firmen-Flyern etc. ist Bellocchio Fotostudio als der Urheber sichtlich zu nennen wie folgt: „Bellocchio Fotostudio“ oder „bellocchioportraitstudio.de“. Vor einer Veröffentlichung von Bildern aus unserer Hand in Medien von Dritten Parteien, wie z.B. in einer Zeitschrift, einem Online-Magazin etc. müssen sich Verantwortliche der betreffenden Partei mit uns in Verbindung setzen.

12. Persönlichkeits-Rechte Partei Auftraggeber & Portfolio-Werbung :

Foto-Aufnahmen, auf denen Personen, Tiere, Produkte, Immobilien etc. eindeutig erkennbar sind, werden nur nach ausdrücklicher Zustimmung für Portfolio-Werbung von Bellocchio Fotostudio verwendet. Die Auswahl dieser Bilder liegt in unserer Hand – sollte es besondere Wünsche geben, ein gewisses Bild aus dieser Auswahl auszuschließen, können wir gegebenenfalls darauf eingehen. Ein Rücktritt von der Einwilligung kann nur binnen 3 Tagen nach der Unterschrift erfolgen. Die eventuell bereits veröffentlichten Bilder vor einem erfolgten Rücktritt werden nicht gelöscht oder zurückgezogen. Nach einem Rücktritt werden keine weiteren Bilder veröffentlicht.

13. Persönlichkeits-Rechte Partei Bellocchio Fotostudio :

Die Aufnahme, das Filmen und Veröffentlichen von Mitarbeitern von Bellocchio Fotostudio und ihrem Arbeitsprozess ist nur erlaubt mit unserer ausdrücklichen Zustimmung – und wenn ja, dann nur unter den vereinbarten Konditionen wie z.B. Zeitpunkt der Veröffentlichung, Medium, Verlinkung, Vertaggung, Erwähnung etc.

14. Ausfall oder Krankheit bei Bellocchio Fotostudio :

Bei Erkrankung oder Ausfall eines Fotografen von Bellocchio Fotostudio wird dem Auftraggeber ein alternativer Shooting-Termin oder alternativer Fotograf für den betreffenden Auftrag vorgeschlagen – es besteht dabei kein Recht auf Schadenersatz. Im Falle, dass der alternative Vorschlag vom Auftraggeber nicht angenommen werden kann, ist er berechtigt zum Rückzug des Auftrags und zur eventuellen Rückerstattung der Anzahlung.

15. Ausfall oder Abbruch des Auftrags :

Fällt aus Gründen, die Fotografen von Bellocchio Fotostudio nicht zu verantworten haben, ein fest gebuchter Shooting-Termin aus und kann dieser Ausfall nicht mit einem anderen Auftrag kompensiert werden, so hat Bellocchio Fotostudio ein Anrecht auf circa 50 % des vereinbarten Honorars. Die Absage eines Shooting-Termins ohne darauf folgende alternative Terminfindung kann vom Auftraggeber nur bis zu 2 Tage vor dem vereinbarten Shooting-Termin erfolgen. Sollte das Shooting später als 2 Tage vor dem Termin abgesagt werden, steht Bellocchio Fotostudio der Basis-Preis respektive bei Shootings ab 300 € die Anzahlung bzw. die Hälfte zu. Wird ein angefangener Auftrag aus von Bellocchio Fotostudio nicht zu verantwortenden Gründen nicht fertig gestellt, so steht Bellocchio Fotostudio das volle Honorar zu. Als angefangen gilt ein Auftrag, wenn mit der vertraglich vereinbarten Leistung begonnen wurde. Gegebenenfalls setzen sich Auftraggeber und Verantwortliche von Bellocchio Fotostudio zusammen, um eine alternative Lösung zu finden.


16. Ausfall des Auftrags durch Widrige Umstände :

Im Falle widriger Umstände, also: die nicht von uns abhängig sind – so z.B. Unwetter; Reise-Sperren; Pandemie; rechtzeitiges Bereitstellen von Produkten von Dritten Parteien; Präsenz von Requisiten, die der Auftraggeber zur Verfügung stellen soll; Nicht-Erscheinen von angekündigten Bevollmächtigten der Auftraggeber sowie Höhere Gewalt – tragen wir keinerlei Verantwortung für die terminierte Bereitstellung der vereinbarten Leistung. Die Leistung kann an einem alternativen, neu vereinbarten Termin stattfinden und die ursprünglich vereinbarten Konditionen gelten weiterhin, es sei denn es gibt schriftlich dokumentierte Anpassungen.


17. Gerichtsstand & Salvatorische Klausel:

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche in Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist, soweit rechtlich
zulässig, Berlin. Bellocchio Fotostudio ist ebenfalls berechtigt am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen. Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder eines individuell vereinbarten Vertrages ungültig sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB oder des betreffenden Vertrages gültig. Der Auftraggeber und Bellocchio Fotostudio vereinbaren, die ungültige Bestimmung durch eine gültige zu ersetzen, welche wirtschaftlich der Zielsetzung der Vertrags-Partner sinnvoll entspricht.

Diese AGB gelten ab dem 26.07.2020, alle früheren AGB von Bellocchio Fotostudio verlieren ihre Gültigkeit.

 

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